Hotel

Impressum & AGB

Hoteldaten

Geschäftsführerin/Inhaberin: Tamara Krasniqi

  • Inhaltliche Verantwortung: Hotel Schönau
  • Kellereiweg 36
  • 88131 Lindau
  • Tel:+4983829110485
  • Fax:+4983829111164
  • Internet: www.hotel-schoenau-bodensee.de
  • Finanzamt Lindau
  • UST-ID: DE 286 269 157
  • zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Lindau

Design / Umsetzung / Technik:

www.tanner-werbung.com Tanner Werbung GmbH in Nesselwang:
Werbeagentur für Marketing Beratung und Strategie, Kommunikationsmittel, Webdesign, Gestaltung und Design. Spezialgebiet: Tourismus

Bildnachweise/Fotografie:

Zimmerbilder: r&s mayer Hotel und Objekt GmbH
Bilder/Fotografie der Region Bodensee: Klein&Schneider, Lindau Tourimus: Achim Mende (Hafen)
Sonstige Bildquellen: SXP (Golfbild) | fotolia: Christian Jung (Apfelernte), Minerva Studio (Wein), Visions-AD (Wein), Johanna Mühlbauer (Äpfel), Gerhard Köhler (Insel Mainau), Lotharingia (Bregenz, Konstanz), Klaus Heidemann (Pfänderbahn), contrastwerkstatt (Kontaktbild) | istockphoto.com: malerapaso (Gabel), shironosov (Wanderer), BasieB (Radfahrer) | andereart: Anja Köhl (Seebühne)

Haftungsausschluss

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Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche, als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 Prozent, bei Übernachtung/Frühstück 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent des Pensionspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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